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Was tun, wenn die
Wunschdomain bereits weg ist? Die
Wunschdomain ist weg - kann ich sie einklagen? Diese Frage wird immer wieder gestellt,
eine Antwort ist nicht pauschal zu geben, denn die Rechtsprechung hat noch keine
einheitliche Linie gefunden.
Der Trend geht aber dahin, dass offensichtlich unberechtigt gebrauchte Domainnamen zum
Schaden Dritter unterbunden werden. Die Stadt Heidelberg ist daher eher berechtigt eine
Seite mit WWW.HEIDELBERG.DE zu betreiben, als eine private Firma. Andererseits hat die
Stadt Kerpen gegen Herrn Kerpen den Kürzeren gezogen.
Die Frage, ob www.wirtschaft-online.de nach dem
Markenrecht entschieden wird hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden. Das Urteil
dürfte richtungsweisend sein: "Allgemeine Begriffe dürfen als Domains oder in
Domains verwendet werden. Die Unterlassung ihrer Verwendung kann weder in analoger
Anwendung des Markenrechts unter dem Gesichtspunkt der Freihaltebedürftigkeit noch nach
wettbewerbsrechtlichen Regelungen verlangt werden". Das Multimedia-Gesetz (IuKDG
Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz) bietet hier einigen Spielraum. Die Folge
daraus ist, dass ein Handel mit Domainnamen existiert.
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