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Hyperlinks! Aus einem neuen Urteil des
Landgerichts Hamburg (Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für
Links") ist zu entnehmen, dass ein Link bis zu 40 000 DM kosten kann!
Herr X legte einen Link von seiner Seite auf eine Seite, die Herrn Y beleidigte. Herr Y
verklagte Herrn X auf Schadensersatz. Das Landgericht Hamburg gab Herrn Y recht.
Herr Y: Herr X ist durch seinen Link der gleichen beleidigenden Meinung, wie die
beleidigende Seite selbst. Ich bin in meinem Recht als Person verletzt!
Herr X: ich kann nichts dafür, was auf der
beleidigenden Seite steht. Ich habe das sogar extra auf meiner Seite geschrieben.
Das Landgericht sieht Herrn X als Person verletzt. Es sei Herrn Y
darauf angekommen mit dem Link Herrn X zu beleidigen. Der Hinweis auf der Seite von Herrn
X, dass er nichts für den Inhalt der beleidigenden Seite kann reicht nicht aus!.
Der materielle Schaden sowie der immaterielle Schaden ist mit 40000 DM zu begleichen... |
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